© Andrea Gohr, Bochum

Kosten

Niedrigschwelliges Betreuungsangebot

nach §45b SGB XI.

Die Betreuungsangebote sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf als niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach §45b SGB XI anerkannt. Daher können die Dienstleistungen mit den jeweiligen Pflegekassen abgerechnet werden. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für Ihr persönliches Erstgespräch, ich berate Sie gerne!
s

Seniorenbetreuung Andrea Gohr

Dem Zuhause leben eine Chance geben