© Andrea Gohr, Bochum
Kosten
Niedrigschwelliges Betreuungsangebot
nach §45b SGB XI.
Die Betreuungsangebote sind bei der
Bezirksregierung Düsseldorf als niedrigschwelliges
Betreuungsangebot nach §45b SGB XI anerkannt.
Daher können die Dienstleistungen mit den
jeweiligen Pflegekassen abgerechnet werden.
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für Ihr
persönliches Erstgespräch, ich berate Sie gerne!
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Seniorenbetreuung Andrea Gohr
Dem Zuhause leben eine Chance geben